Als Privatversicherter werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer Kasse oder Beihilfe erstattet.
Bei einer ärztlich indizierten Psychotherapie übernehmen die Privatkassen die Kosten nach Antragsstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen besteht trotzdem die Möglichkeit der Kostenerstattung:
Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandelt, kann die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bewilligen, auch wenn dieser in einer Privatpraxis niedergelassen ist. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Erstattungsverfahren in Ihrem Falle möglich ist. Ich bin Ihnen hierbei gerne behilflich.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).